Antarktis


Neumayer-Station, 70° 39′ S, 08° 15′ W




Umwelt
Bundes
Amt


AUG
Für Mensch und Umwelt
Schutz der Antarktis


Datum:

Dessau, 13.09.2005



Gesetz zur Ausführung des Umweitschutzprotokolls vom 04.10.1991 zum Antarktis Vertrag (AUG)¹

Ihre Anzeige vom 06.09.2005

Vorhaben: Kunstprojekt "Der Weg der Steine" in der Antarktis


Sehr geehrter Herr Steinbacher,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer oben genannten Anzeige am 07.09.2005. Derzeit wird das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen Ihrer geplanten Tätigkeit auf die in § 3 Abs. 4 AUG genannten Schutzgüter geprüft, da von deren Beurteilung der weitere Fortgang des Verfahrens bestimmt wird.

Ergibt die Prüfung, dass die geplante Tätigkeit lediglich weniger als geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die in § 3 Abs. 4 AUG genannten Schutzgüter besorgen lässt, so erteilt das Umweltbundesamt die Genehmigung innerhalb von sechs Wochen. Weiterhin gilt oben genanntes Vorhaben gemäß § 6 Abs. 2 AUG als genehmigt, falls Sie nicht innerhalb von 6 Wochen, also bis zum 19.10.2005, eine anderweitige Äußerung erhalten.

Lässt die geplante Tätigkeit aufgrund der Prüfung geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 AUG, bzw. mehr als geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 AUG besorgen, so unterliegen dem Umweltbundesamt angezeigte Tätigkeiten ebenfalls der Genehmigungspflicht des § 3 Abs. 1 AUG und erfordern die Durchführung einer Umweltverträglichkeits- oder Umweiterheblichkeitsprüfung. In diesem Fall werden Sie über den weiteren Verfahrensablauf und die weiteren von Ihnen beizubringenden Unterlagen informiert.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX




E-Mail vom 19.Oktober 2005



---Ursprüngliche Nachricht---
From: "XXXXXX, XXXXXX" <XXXXX@XXXXX.de>
To: <volker.steinbacher@t-online.de>
Subject: Ihre Anzeige vom 06.09.2005

Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 04.10.1991 zum Antarktis Vertrag (AUG)
Vorhaben: Kunstprojekt "Der Weg der Steine" in der Antarktis


Sehr geehrter Herr Steinbacher,
die Bearbeitung Ihres o.g. Genehmigungsantrags dauert weiter an. Eine Entscheidung über die Genehmigung dieser Anzeige kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Die Frist gemäß § 4 Abs. 4 AUG wird damit unterbrochen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 AUG).

Mit freundlichem Gruß,

XXXXX XXXXX






Umwelt
Bundes
Amt


AUG
Für Mensch und Umwelt
Schutz der Antarktis


Datum:

Dessau, 04.11.2005



Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 04.10.1991 zum Antarktis vertrag (AUG)¹
Vorhaben: Kunstprojekt ,,Der Weg der Steine"
Genehmigungsbescheid zur Durchführung des Vorhabens


Ihre Anzeige vom 06.09.2005
Telefonat vom 01.11.2005


Sehr geehrter Herr Steinbacher,

auf Ihre oben genannte Anzeige vom 06.09.2005, geändert im Telefonat vom 01.11.2005, erteilen wir Ihnen gemäß §3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §3 Abs. 7 Satz 2 und §4 Abs. 1 Nr. 3 AUG die

Genehmigung zur Durchführung des Vorhabens.

Ein Mitarbeiter des Alfred-Wegener-Instituts (AWI) bringt den von Ihnen bestimmten Stein mit dem FS ,,Polarstern" zur deutschen Neumayer-Station in der Antarktis. Der Stein wird im Stationsgelände abgelegt und verbleibt dort bis zum Abbau der bestehenden Station, der zwischen 2007 und 2010 erfolgen soll.

Die Genehmigung wird insoweit befristet bis spätesten 31. März 2010.

Begründung

Die Genehmigung der geplanten Tätigkeit resultiert aus der Beurteilung der vorgelegten Informationen. Die Überprüfüng hat ergeben, dass weniger als geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die in § 3 Absatz 4 AUG genannten Schutzgüter, insbesondere auf Luft, Wasser und Boden, zu besorgen sind.

Kosten

Für diesen Bescheid werden aufgrund der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweitschutzprotokoll-Ausführu.ngsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV) vom 17. April 2001 (BGBl. 1 S. 834) Kosten erhoben. Da die Prüfung des Genehmigungsantrags insgesamt einen außergewöhnlich niedrigen Aufwand erforderte, werden die Gebühren gemäß § 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AntKostV festgesetzt auf

50,-- Euro.

Wir bitten, diesen Betrag bis zum 30.04.2006 auf das Konto XXX XXXXXX der Bundeskasse Berlin bei der Landeszentralbank Berlin (BLZ XXX XXX XX) mit der Kunden-Referenznummer XXX-X X.X-XXXX/X X X XX Az. XX XXX-X/X zu überweisen.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Umweitbundesamt, Wörlitzer Platz 1, D 06844 Dessau schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX






Volker Steinbacher, Frankfurt/Main
2005



Steine für Arktis und Antarktis
Die Anreise zur Antarktis
06.12.2005